Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue ZIM-Förderrichtlinie veröffentlicht. Es wird eine Verbesserung der Unterstützung im innovativen Mittelstand beabsichtigt, um noch mehr marktfähige Produkte aus guten Ideen entstehen zu lassen.
Ab dem 01. Januar 2025 wird die auslaufende Förderrichtlinie 2024 durch die neue ersetzt. Durch eine vorhergehende Evaluation wurden weitere Optimierungen für den innovativen Mittelstand geschaffen.
Die Änderungen umfassen unter anderem neue Förderbedingungen für FuE-Einsteiger, kleine und junge Unternehmen durch verbesserte Förderungen von Aufträgen in Durchführbarkeitsstudien und Aufträge an Dritte.
Weiterhin wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten für alle Projektformen zum Inflationsausgleich erhöht. Einzelprojekte wurden von 550.000 Euro auf 690.000 Euro erhöht. Kooperationsprojekte steigen pro Unternehmen von 450.000 Euro auf 560.000 Euro und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximale Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro. Dienstleistungen zur Markteinführung können bereits projektbegleitend beantragt werden.
Die ZIM-Projektträgerschaft für Kooperationsprojekte ist ab dem 01.01.2025 die AiF Projekt GmbH. Für die Betreuung der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie alle Änderungen zur neuen ZIM-Richtline finden und als PDF herunterladen.
www.zim.de; www.luvo-netzwerk.de